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| 1. Die Anmeldung zum Kurs ist bindend. Die Kursgebühr ist binnen zwei Wochen nach Anmeldung auf mein folgendes Konto zu überweisen, die Kontonummer wird nach der Anmeldung mitgeteilt. |
| Wenn die Überweisung nicht rechtzeitig erfolgt, kann der Platz anderweitig vergeben werden. Die Kursgebühr kann in voller Höhe bis einen Monat vor dem Kurs erstattet werden. Bis zwei Wochen vor dem Kurs kann die Hälfte erstattet werden, danach kann keine Erstattung mehr erfolgen. Ein Ersatzteilnehmer kann jedoch jederzeit gestellt werden. |
| 2. Bei minderjährigen Kursteilnehmern übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung oder Aufsichtspflicht. |
| 3.Gerichtsstand ist Dorsten. |
| 4.Wenn einzelne Bedingungen des Vertrages nichtig oder unwirksam sind, so berühren sie nicht die anderen Punkte des Vertrages. |
Einzelunterricht |
| 1. Der Unterricht findet im Schlickenkamp 29, 44265 Dortmund statt. |
| 2. Eine Unterrichtsstunde (UE) dauert 45 Minuten. In den Schulferien (NRW) findet kein Unterricht statt. |
| 3. Versäumt ein Schüler eine Stunde und hat er nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, so verfällt die Stunde. Wenn rechtzeitig abgesagt wurde, kann die Stunde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, sofern dies zeitlich möglich ist. Mit Einschränkungen können auch in den Ferien Stunden nachgeholt werden. Sollte es seitens des Schülers nicht möglich sein eine Stunde nachzuholen, so verfällt diese. Es können maximal 3 Stunden gleichzeitig gutgeschrieben sein, Stunden die darüber hinausgehen entfallen. Das Unterrichtsentgelt für verfallene Stunden wird nicht erstattet. |
| 4. Sollte der Lehrer verhindert sein, wird die Stunde nachgeholt. Diese Stunden haben Vorrang vor Stunden aus Punkt 3. Sollte es nicht möglich sein die Stunde nachzuholen, wird das Unterrichtsentgelt für diese Stunde erstattet. |
| 5. Es wird von 40 Unterrichtswochen im Jahr ausgegangen. Das monatlich zu entrichtende Unterrichtsentgelt berechnet sich folgendermaßen:
40 UE pro Jahr mal den zu zahlenden Stundensatz geteilt durch 12
(40 x Stundensatz / 12).
Bei zweiwöchentlich vereinbartem Unterricht: 20 x Stundensatz / 12.
Diese Summe ist monatlich auch in den Ferien im Voraus zu entrichten. Der Schüler hat sicherzustellen, daß das Unterrichtsentgelt pünklich zum Monatsersten auf meinem Konto eingeht (es wird empfohlen, einen Dauerauftrag einzurichten). Die Kontonummer wird mit Vertragsabschluß mitgeteil. |
| 6. Unterrichtsentgelt: € 30 / UE sofern der Unterricht wöchentlich stattfindet (dies entspricht Monatlich € 100,-), € 31 / UE sofern der Unterricht jede 2. Woche stattfindet (dies entspricht Monatlich € 103,33) und € 33 für Einzelstunden. |
| 7. Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch 6 Monate. Danach kann er bis zum 10. eines Monats für den Folgemonat gekündigt werden. Eine Kündigung in den Ferien ist ausgeschlossen. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. |
| 8. Wenn durch Vermittlung von Schüler A ein Vertrag mit Schüler B zustande kommt und dieser Vertrag mindestens 6 Monate Bestand hat, so erhält Schüler A einen Monatsbetrag gutgeschrieben, sofern Schüler B wöchentlich Unterricht hat. Hat Schüler B jede zweite Woche Unterricht, so erhält Schüler A einen halben Monatsbetrag gutgeschrieben. |
| 9. Änderungen und weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. |
| 10. Gerichtsstand ist Dorsten. |
| 11. Wenn einzelne Bedingungen des Vertrages nichtig oder unwirksam sind, so berühren sie nicht die anderen Punkte des Vertrages. |
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